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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 15.03.2022 10:39
aufheuern,
V.
›etw. (Land) pachten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abmieten
2,
abpachten
.
Belegblock:
Rwb
1, 883
(a.
1581
).