aufheien,
V.;
zu
mhd.
heien
›hegen‹
(
Lexer
1, 1209
).
1.
›etw. (Gewässer, Pflanzen, Flächen u. a.) hegen, pflegen, mit geeigneten Mitteln so behandeln, daß maximaler Nutzen entsteht‹; auch ütr.
Syntagmen:
den wald / wieslauf / stam, das volk / laster a.
Wortbildungen:
aufheiung
(a. 1601).

Belegblock:

Schwäb. Wb.
1, 384
;
6, 1540
(
seit 16. Jh.
).
2.
in außergerichtlicher Rechtsformel beim Zurücknehmen von Grundstücksstreifen gesagt, die der Grundstücksnachbar durch Grenzüberschreitung in Besitz genommen hatte: ›etw. wieder unter den Pflug nehmen‹.
Gegensätze:
vgl.
abackern
,
abzackern
.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid.
36, 34
(
smoobd.
,
1625
):
Wer ainen überpaut [...] oder uber die march uberzeint, spricht der nachbahr zu diesem ‘du hast mich uber die march uberfahren’ spricht dann der ander ‘lieber nachber, heigs auf oder nimbs wider hinzue’.