aufheber,
aufhaber
(letzteres etwas seltener),
der
;
–/-Ø.
1.
›Beschützer, Retter, j., der jn. hält, stützt‹;
vgl.
aufheben
 1.

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel
8, 98, 13
(
Straßb.
1466
):
We dem alleine wann so er velt er hat nit ein auf heber.
Ebd.
5, 220, 16
:
Er ist mein schilt vnd der gewalt meiner behaltsam: mein auffheber vnd mein zuͦflucht mein behaltter.
2.
›Erntearbeiter, j., der das gemähte Getreide aufhebt und zu Garben bündelt‹; ›Arbeiter im Salzbergwerk, der das Salz mit Schaufeln in die Kuffen schüttet‹;
vgl.
aufheben
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
auffarer
 1.
Wortbildungen:
aufheberin
(semantisch aus dem Beleg nicht genau bestimmbar).

Belegblock:

Engel, Rats-Chron. Würzb.
170, 2
(
nobd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
hat man hie zu Würtzburg einem bröcher geben 26 ₰, item einem pfohlstoßer 22 ₰, item einer aufheberin 14 ₰.
Schwäb. Wb.
6, 1540
.
3.
›Einnehmer finanzieller Auflagen‹;
vgl.
aufheben
 11.
Bedeutungsverwandte:
beständer
,
zölner
.
Syntagmen:
a. der schatzung.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
2, 647,
Anm. 4 (
mosfrk.
,
1682
):
waß man den herren zu Züsch oder ihrem ufheber zu Münster von etlichen guetern laut zinsbuchs [...] zu liefern schuldig.
Rwb
1, 881
.
4.
›Aufseher (in unterschiedlichen Bereichen / Funktionen)‹.

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth
3, 485, 27
(
Frankf.
1602
):
der kercker [...], welchen man der auffheber und zöllner gefängnus heißet.
Mell u. a., Steir. Taid.
32, 37
(
m/soobd.
,
1568
):
nachdem [...] der richter [...] neben ainem burger und den aufhabern die feurstet in allen beüsern besichtigt.
5.
s.
aufheben
25.