aufheber,
aufhaber
(letzteres etwas seltener), der
;–/-Ø.
1.
›Beschützer, Retter, j., der jn. hält, stützt‹; vgl.
aufheben
1.Belegblock:
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
8, 98, 13
(Straßb.
1466
): We dem alleine wann so er velt er hat nit ein auf heber.
Ebd.
5, 220, 16
: Er ist mein schilt vnd der gewalt meiner behaltsam: mein auffheber vnd mein zuͦflucht mein behaltter.
2.
›Erntearbeiter, j., der das gemähte Getreide aufhebt und zu Garben bündelt‹; ›Arbeiter im Salzbergwerk, der das Salz mit Schaufeln in die Kuffen schüttet‹; vgl.
aufheben
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. auffarer
Wortbildungen:
aufheberin
Belegblock:
Engel, Rats-Chron. Würzb.
170, 2
(nobd.
, Hs. M. 17. Jh.
): hat man hie zu Würtzburg einem bröcher geben 26 ₰, item einem pfohlstoßer 22 ₰, item einer aufheberin 14 ₰.
Schwäb. Wb.
6, 1540
.3.
›Einnehmer finanzieller Auflagen‹; vgl.
aufheben
11.Bedeutungsverwandte:
beständer
zölner
Syntagmen:
a. der schatzung.
Belegblock:
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
2, 647,
Anm. 4 (mosfrk.
, 1682
): waß man den herren zu Züsch oder ihrem ufheber zu Münster von etlichen guetern laut zinsbuchs [...] zu liefern schuldig.
Rwb
1, 881
.4.
›Aufseher (in unterschiedlichen Bereichen / Funktionen)‹.Belegblock:
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
3, 485, 27
(Frankf.
1602
): der kercker [...], welchen man der auffheber und zöllner gefängnus heißet.
Mell u. a., Steir. Taid.
32, 37
(m/soobd.
, 1568
): nachdem [...] der richter [...] neben ainem burger und den aufhabern die feurstet in allen beüsern besichtigt.
5.
s. aufheben
25.