aufersterben,
V., unr. abl.
›jm. erblich zufallen, durch Erbschaft an jn. übergehen‹.
Bedeutungsverwandte:
anersterben
 1,
anfallen
 3; vgl.
anerben
 1,
anwachsen
 2.

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
24a, 12
(
Frankf.
1509
):
wo einem man oder einem wyb ein erbfal vß einem testament oder one testament anfallen oder vff ersterben würde.
Ebd.
21b, 13
;
Haltaus
57
;
Dief./Wü.
101
;
Rwb
1, 862
;
Schwäb. Wb.
6, 1538
.