auferkennen,
V.,
auch rückuml.›jm. etw. rechtlich zuerkennen, zuweisen‹.
Bedeutungsverwandte:
1
achten
Gegensätze:
aberkennen
Syntagmen:
dem weibe etw. für die heimsteure / morgengabe a., etw. mit rechte a.
Belegblock:
Rwb
1, 861
(a. 1398
; 1540
; 1571
).