aufbürsten,
V.;
kann zu
Bürste
oder – bei Annahme von r-Metathese – auch zu
brüsten
gestellt werden.
›jn. gegen jn. aufhetzen, aufstacheln‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
anhetzen
 1,
anrichten
 16,
aufbringen
 18.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb.
620, 35
(
nobd.
,
um 1525
):
Die fürsten, die [...] | [...] | Dem adel ire schloß belegert, | Ire ziens, rent und dienst gewegert, | Und euch wider sie aufgebürstet.