auditor,
der
;meist lat. Flexion, aber auch:
–/-en.
1.
›delegierter Richter, der die Verhöre führt und die Beweiserhebung leitet‹, in den Belegen speziell: ›Richter der Kurie, bes. der Rota, der auch als Berater des Papstes tätig ist‹; vgl.
audienz
2.Zur Sache:
Lex. d. Mal.
; 1, 1195/96
LThK
; 1, 1026
Haberkern/Wallach
.1, 51
Bedeutungsverwandte:
vgl. alcalde
Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 71, 11
(preuß.
, 1438
): mogen rath haben van den richteren des hilgen vaters des bawstes, die men auditores rote nent.
Ebd.
3, 333, 29
(1451
): des heilichkeit is wirt befelen seinen gemeinen gesaczten richtern der ganzen cristenheit, die man auditores heiset zusamne.
Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 42, 30
(md.
1521
): daß sie die cardinäl, protonotarien, officiäl, bischof, auditor und andere zuͦ Rom des teufels apostel nennen.
Möller, Fremdwörter.
1915, 32
.2.
›Hilfslehrer in einer Schule, Hilfskraft, die den Schülern das Lesen und Schreiben beibringt und sie ihr Wissen abhört‹; vgl.
audienz
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. adjunkt
astant
Belegblock:
Nyström, Schulterminologie.
1915, 104/5
(mit zahlreichen Belegen).3.
›Schüler, Zuhörer in einer Schulklasse‹; antosem zu 2; vgl.
audient
.Bedeutungsverwandte:
zuhörer
alphabetschüler
Belegblock:
Nyström, Schulterminologie.
1915, 188/89
.