artikelsweise,
Adv.
1.
›in einzelne Gliederungspunkte, Abschnitte, Aussageeinheiten aufgeteilt, Punkt für Punkt‹; zu
artikel
2.Belegblock:
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
418, 11
(nobd.
, n. 1525
): als ir uns in aim eingelegten zedel, artickels weys verzaichnet, zuschickt, wes nechst vergangen samstags beratschlagt worden.
Chron. Augsb.
7, 315, 25
(schwäb.
, zu 1558
): Die beschwerung [...] so bishero das gottshaus [...] erlitten und tragen hat, auf das kürtzest articulsweis angetzaigt, wie hernach volgt.
Rwb
1, 835
(a. 1555
).2.
›in einzelne Anklagepunkte, Argumente formal aufgegliedert‹; zu
artikel
4.Bedeutungsverwandte:
punktenweise
Belegblock:
Laufs, Reichskammergo.
230, 27
(Mainz
1555
): wöllen wir eynem jeden cläger freygelassen und heimgestelt haben, dieselbig sein clag articulsweiß zu stellen oder aber summarie fürzubringen und volgendts [...] in termino articulandi zu articulirn.
Ebd.
249, 16
: soll der appellant sein appellationclag in gemeyner weiß oder aber mit außfürung seiner beschwerden articulsweiß in schriften fürbringen.
Ebd.
47, 4
; 257, 16
.