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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 09.05.2021 16:55
anwirten,
V.
›sich bei jm. (im Regest: einer Gefängnisbehörde) einfinden, sich zurückmelden‹.
Belegblock:
UB Zug
2440, 5
(
halem.
,
1408
):
einen ufschlag des selben stellentz unn anwirtens.