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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 05.03.2022 11:17
anteilen,
V.
›jm. etw. als Erbanteil zuteilen, jn. erbrechtlich abfinden; etw. anteilig umlegen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
anschlagen
22 (zur zweiten Variante).
Belegblock:
Rwb
1, 749
.