anschnitordnung,
die
.›Teil der Bergordnungen, in dem die Rechnungsführung geregelt wird‹;
zu
anschnit
1.Belegblock:
Löscher, Erzgeb. Bergr.
144, 10
(omd.
, 1554
): das etwas ungewöhnlichs und zuviel, das sich nicht gebührt, in den anschnidt wolte gebracht werden und wieder die anschnidtordnung ist.