anschlagsbürger,
der
;
-/-Ø.
›Bürger, der die Gemeindesteuer bemißt‹;
zu
anschlagen
 23.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
anschneider
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
189, 32
(
m/soobd.
,
17. Jh.
):
sollen jährlichen andere anschlagsburger benent und erwölt werden.