anschlagsbürger,
der
;-/-Ø.
›Bürger, der die Gemeindesteuer bemißt‹;
zu
anschlagen
23.Bedeutungsverwandte:
vgl. anschneider
Belegblock:
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
189, 32
(m/soobd.
, 17. Jh.
): sollen jährlichen andere anschlagsburger benent und erwölt werden.