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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 22.03.2022 14:45
anlagbar,
Adj.
(im Beleg substantiviert).
›besteuerungsfähig (von Sachen)‹;
zu
anlage
6.
Belegblock:
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
334, 15
(
halem.
,
1739
):
welche etwas Anlagbares an selbigen Orten besizen.