ankerben,
V.
1.
›einen Einschnitt in ein Kerbholz zum Zweck der Anrechnung von etw., Schuldbuchung machen‹.
Gegensätze:
vgl.
abkerben
.

Belegblock:

Scherzius
47
;
Rwb
1, 665
;
Schweiz. Id.
3, 450
.
2.
›Steuern eintreiben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ablangen
 3,
abnemen
(V.) 9,
abzehenten
.

Belegblock:

Rwb
1, 665
.