ankürren,
V.;
zu
kirren
›jn. locken, zu verführen suchen‹ (
Dwb
5, 840
).
›jn. locken, verführen, etw. zu tun‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
anfechten
 4.

Belegblock:

v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
221v, 47
(
Augsb.
1476
):
Wider das siebende Gebot / Stellet der Teuffel auff Geld vnd Geldes wert / die Leute damit anzukuͤrren / vnd anzufuͤhren / das sie stelen / rauben / wuchern / schinden.
Mylius
D 7v
.