angreif,
der
.›Recht auf Festnahme von jm.‹;
vgl.
angreifen
12.Bedeutungsverwandte:
vgl. angrif
angrift
antast
Belegblock:
Aubin, Weist. Hülchrath
130, 17
(rib.
, 1565
): haben die laten vermelt, wie daß sie ingleichen von ihrer vorelteren gehort, daß wolgeb. her abt den angreiff in seiner hochw. herligkeit haben soll.