angreif,
der
.
›Recht auf Festnahme von jm.‹;
vgl.
angreifen
 12.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
angrif
 6,
angrift
,
antast
 3.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath
130, 17
(
rib.
,
1565
):
haben die laten vermelt, wie daß sie ingleichen von ihrer vorelteren gehort, daß wolgeb. her abt den angreiff in seiner hochw. herligkeit haben soll.