anblümen,
V.
›(eine Fläche) besäen, bepflanzen‹;
zu
blümen
 2.
Späte Belege aus dem Halem.
Wortbildungen
anblümung
(dazu bdv.:
besäung
 1).

Belegblock:

Rennefahrt, Recht Laupen
346, 10
(
halem.
,
1742
):
von den tagwneren aber eine hinlängliche quantitét gueter eychlen aufgelesen, mit selben in gegenwarth beeydigter beamteten diese blüttenen angeblühmet, sodann eingeschlagen und wohl eingefristet werden.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen
559, 34
(
halem.
,
1677
):
so lang die anblümung dises erdtrichs weren wirt.
Rennefahrt, Gebiet Bern
122, 24
(
halem.
,
1637
):
haber zuo anblöuy und besäyung ihrer velderen.