anbegeren,
V.
›etw. verlangen, beanspruchen‹; in der Fügung
auf anbegeren
›auf Verlangen‹;
zu
begeren
(V.) 6.
Bedeutungsverwandte:
anfordern
 1.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid.
176, 11
(
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
das er sich zum verkaufen mit verschidenen sachen versechen habe, solche aber auf anbegehrn in nothfahl nicht hergeben sondern auf theuerung behalten wolle.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
252, 6
(
m/soobd.
,
1715
):
Da ein grosse quantität fuhren oder pfert [...] von der stadt sollte anbegehret werden.
Diefenbach
288
c.