amptsrechnung,
die
;-/-en.
›Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben eines Beamten oder eines Amtes‹; als Synekdoche: ›Rechenschaftsbericht‹;
vgl.
ampt
(das
) 4, rechnung
2.Bedeutungsverwandte:
dorfrechnung
fleckenrechnung
statrechnung
stat
die
, 3); vgl. amptsreitung
Belegblock:
Lohmeyer, K. v. Nostitz
120, 5
(preuß.
, 1578
): Bey der wochenrechnunge sollen aufs wenigste 2 cammerredte sein [...], ader bey der amptrechnung mher personen.
Rwb
1, 585
; Dief./Wü.
53
.