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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 16.03.2022 17:15
ampthaft,
Adj.
›fähig, eine zugewiesene Aufgabe oder ein Amt auszuüben‹;
vgl.
ampt
(
das
) 1; 3.
Belegblock:
Rwb
1, 570
.