almosenpfleger,
der
;
-/-e.
›mit der Verwaltung der Armenkasse und der Armenhäuser Beauftragter, Verwalter der Almosenstiftung‹;
vgl.
almosen
 2; 3, zu
pfleger
 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
almosener
 1.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
203, 26
(
rhfrk.
,
1695
):
worüber auch gedachte allmoßenpflegere jährlich richtige rechnung vor erst genannten persohnen abgeleget.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 293, 19
(
schwäb.
,
1587
):
Die heiligen-, allmosen-, gemeind- und kindspflegere alle sampt und sonders sollen bei pöen zehen pfund heller von ihrem pfleggeld in ihren nutz nichts brauchen.
Henisch
49
;
Schwäb. Wb.
1, 147
;
Rwb
1, 509
.