allegat,
das
.
›die aus dem juristischen Schrifttum (zu Beleg- und Beweiszwecken, teils auch zur Verschleierung von Fakten) angeführte Stelle, Zitat, Beleg, Nachweis‹;
zu
allegieren
.
Bedeutungsverwandte:
beweisung
 2; vgl.
allegation
.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
148, 36
(
thür.
,
1474
):
in synen schriefftlichen gesetczin unde vorbrengen, dye met rechtis alligaten wol bewert sindt.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
96
;
Malherbe, Fremdw. Ref.
1906, 62
.