albenmeister,
der
;
-/-Ø.
›j., der über die Einhaltung der Weiderechte auf Almen Aufsicht führt und die für den Almbetrieb erforderlichen Verwaltertätigkeiten ausübt‹;
vgl.
1
albe
 3,
meister
 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
alpenherre
,
alpvogt
.
Wortbildungen:
alpmeisterampt.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
15, 34
(
m/soobd.
,
1577
):
das die albmmaister clainen vleiß mit schwendung und rämung der albmen gebraucht haben.
Ebd.
470, 6
(Hs.
17. Jh.
):
weliche albenmaister [...] fleiß fürwenden sollen, damit dise beschribene ordnung unzerpröchentlich und mit fleiß underhalten wurde.
Ebd.
471, 21
:
soll ein jeder [...] willig sein gebühr [...] den albmaistern oder rottman [...] geben.
Ebd.
13, 20
;
14, 7
f.;
Rwb
1, 515
.