afterschlagen,
Adj.
›minderwertig, zum Abfall gehörig‹;
zu
afterschlag
1.Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 185, 13
(schwäb.
, 1583
): waß das afterschlagen holz belangend, hat schultheiß und die holzausgeber macht, einem bürger zu kaufen geben, damit man desto minder denn wald hauen dörfe und damit den wald zu behüten.