afterschlagen,
Adj.
›minderwertig, zum Abfall gehörig‹;
zu
afterschlag
 1.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 185, 13
(
schwäb.
,
1583
):
waß das afterschlagen holz belangend, hat schultheiß und die holzausgeber macht, einem bürger zu kaufen geben, damit man desto minder denn wald hauen dörfe und damit den wald zu behüten.