afterürte,
die
;
zu
Ürte
›Zeche, Mahlzeit‹ (
Dwb
11, 3, 2562
).
›nachträgliches, zusätzliches Gelage‹.
Bedeutungsverwandte:
nachzeche
.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 93, 32
(
hess.
,
1593
):
so soll auch kein meister ainige affterörtten oder nachzech uff der stuben halten.
Ebd.
84, 17
(
1476
):
sal nymants einche affterorten oder- spiel off der stoben sitzen oder halden.