abzieherlon,
der
.›Lohn für den Arbeiter, der den Wein ablädt‹; zu nicht belegtem
abzieher
›Ladearbeiter‹, dies zu abziehen
2.Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
3, 539, 42
(moobd.
, 1780
): von auswendigen aber 6 ₰ auf- und abzieherlohn gereichet werden soll.