abwilligen,
V.
1.
›von jm. etw. mit seiner Zustimmung erhalten‹.

Belegblock:

Rwb
1, 342
;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
56b
.
2.
›jn. abfinden‹.
Bedeutungsverwandte:
aussteuern
 1; vgl.
abbestatten
.

Belegblock:

Rwb
1, 343
;
Bauer/C.
121
.
3.
›etw. von sich weisen, zurückweisen‹.

Belegblock:

Dief./Wü.
22
.