Menü
Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
Hinweise zur Benutzung des Wörterbuchs (Kurzeinleitung)
Lexikographische Einleitung
FWB-online-Hilfe
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Abkürzungsverzeichnis
Mitarbeiterverzeichnis
Alphabetischer Einstieg
Verfügbare Alphabetsstrecken
Quellen- und Literaturverzeichnis
Stand 04.03.2024 20:55
abschützen,
V.;
zu
mnd.
schutten
›etwas als Pfand zurückbehalten‹
(
Lübben, Mnd. Hwb.
339
).
›etw. (z. B. Vieh) als Pfand festhalten, zurückbehalten‹.
Belegblock:
Wrede, Aköln. Sprachsch.
41a
.