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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 16.03.2022 18:21
ableglich,
Adj.
wohl ›ablösbar, tilgbar‹;
zu
ablegen
3.
Belegblock:
Dief./Wü.
12
; andere Bedeutungsbestimmung, nämlich ›was zu entrichten, zu bezahlen ist‹ im
Dwb, Neub.
1, 522
.