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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 02.03.2024 21:00
ableg(e),
der / die
(?).
›Erstattung, Vergütung von etw. (z. B. Schaden)‹;
zu
ablegen
3.
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
1, 597, 25
(
moobd.
,
18. Jh.
):
[er] thue allen den ableg um ihren schaden.
Schwäb. Wb.
1, 41
.