abkürzung,
die
.1.
›Minderung, Aufrechnung von etw. (z. B. Geld)‹; zu
abkürzen
1.Wohl md.
Belegblock:
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
159, 20
(osächs.
, 1542
/70
): Es sal kein compensation, das ist apkurzung der kegenschulden, vorstatet werden.
Thunert, Ständetage Preußen
1, 59, 27
(preuß.
, 1467
): geliebete im das [gelt] in abekortzunge der summen zcu entpfangen.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
25a
.2.
›Kurzform, Kurzfassung von etw. (z. B. von Texten)‹; zu
abkürzen
4.Bedeutungsverwandte:
abbreviatur
verkürzung
abbreviation
Belegblock:
Maaler
3v
(Zürich
1561
): Abkürtzung vnnd kurtzer begriff eins dings. Summarium, Breuiarium.
Rot
285
; 354
.