abhändig,
Adj.;
in Verbindung mit machen
(2-5) und werden
(6) präd. Attribut. – Zu den rechtssprachlichen Differenzierungen des Bedeutungsfeldes vgl.
Rwb
.1, 106
1.
›abwesend (im räumlichen Sinne)‹; zu
hand
9.Bedeutungsverwandte:
abwesend
abwesig
unzugegen
Belegblock:
Schöpper
42b
(Dortm.
1550
): Absens. Abwesend abwesig abhendig vnzugegen.
Dief./Wü.
9
.2.
›jm. jn. abwerben, abspenstig machen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abdingen
entfremden
Belegblock:
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
275, 13
(nürnb.
, 1464
/75
): Es soll hinfuro kein steinmetz [...] dem anderen meister [...] sein knecht [...] uß seinem gewalt nit dingen noch abhendig machen.
3.
›geflohen, verschwunden‹.Bedeutungsverwandte:
entfremdet
entfremden
Syntagmen:
Refl.Belegblock:
Schmidt, St. Kastorst.
2, 473, 3
(mosfrk.
, 1465
): hait sich derselbe Johann in betrachtunge siner missetait entpfremdt und abhendig gemacht.
4.
›sich von etw. (z. B. einer Instanz) losgesagt‹.Bedeutungsverwandte:
aufsagen
entfremden
Belegblock:
Schmidt, St. Kastorst.
2, 472, 35
(mosfrk.
, 1465
): die sich dann durch iren eygenen mutwillen abhendich von derselben kyrchen gemacht haben.
5.
›etw. wegnehmen, verschwinden lassen‹; ›verloren gehen (z. B. von Festungen)‹.Bedeutungsverwandte:
abhändigen
alienieren
entfremden
entwenden
entwendigen
veräussern
Belegblock:
Schöpper
83b
(Dortm.
1550
): Alienare. Entwendigen abhendigmachen alienieren entfrembden entwenden abhendigen vereussern.
Preuss. Wb. (Z)
1, 31
.6.
›vernichtet, zerstört werden‹.Belegblock:
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
12, 5
(Hs. ˹omd.
, 1465
˺): alles was lebet muß von unser hant abhendig werden.