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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 02.05.2021 23:05
abgelösen,
V.
›eine Verpflichtung ablösen, tilgen‹;
vgl.
ablösen
4.
Belegblock:
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
313, 5
(
thür.
,
1474
):
dy andern achte solden ym uff zcinße stehen [...], biß so lange er daz abegeloßen konde.