abfartgeld,
das
.
›die beim Abgang von einem Besitztum zu entrichtende Gebühr‹;
zu
abfart
 3,
geld
(
das
) 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abfart
 3,
abfartzins
.

Belegblock:

Rwb
1, 61
.