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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 02.03.2024 18:39
abfartgeld,
das
.
›die beim Abgang von einem Besitztum zu entrichtende Gebühr‹;
zu
abfart
3,
geld
(
das
) 4.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abfart
3,
abfartzins
.
Belegblock:
Rwb
1, 61
.