abfaren,
V., unr. abl.;
meist in fachsprachlichen und in figürlichen Verwendungen belegt. Zu den eigentlichen Bedeutungen vgl. Dwb, Neub.
sowie 1, 218-220
Wrede, Aköln. Sprachsch.
–14a.13b
1.
›(ein Besitztum) verlassen, aufgeben‹; vgl.
abfart
1; 2.Rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Syntagmen
Meist in Verbindung mit dem Gegenwort: abfaren und auffaren
(vgl. Rwb
).1, 58
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
1, 236, 23
(moobd.
, 1499
): wir melden das zu Strasshofen ist ein freies gůt, und mag da kaufen und verkaufen, abfaren und aufzufaren als oft es einen verlust.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
336, 14
(smoobd.
, o. J.): Wir melden auch das wir freiew wal haben, ab- und aufzefaren ân alle irrung.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
42, 11
(smoobd.
, 1508
): das demselben man, der da abfaren muesz, das gelt eingee.
Ebd.
321, 2
; Winter, a. a. O.
1, 735, 11
; 4, 47, 7
; Rwb
1, 58-59
.2.
in sonstigen vereinzelt belegten fachsprachlichen Verwendungen:a) bergmannssprachlich: ›den Arbeitsort verlassen; kündigen‹.
Gegensätze:
anfaren
b) Sprache der Schifferei: ›ablegen (von Schiffen)‹.
Bedeutungsverwandte:
ablegen
c) Sprache der Schweizer Alpwirtschaft: ›(Vieh) abtreiben (von der Alm)‹; vgl.
abfart
4.Bedeutungsverwandte:
abtreiben
Belegblock:
Zu a):
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
20, 168, 31
(schles.
, 1509
): wo aber einem heuer oder arbeiter darüber sein lohn fürgehalten würde, so soll derselbe arbeiter macht und ursachung haben abzufahren und einem andern anzufahren.
Zu b):
Apherdianus
156
(Köln
1575
): cõmittere nauem mari. Oram soluere, idem, Abfaren.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
5b
(Genf
1636
): abfahren / vom Landt fahren / Desmarer.
Zu c):
Rennefahrt, Statut. Saanen
317, 20
(halem.
, 1648
): wan man den abfart, söllend alwegen die gemischen gemeinlich abfaren und nit [...] ir vich wider übrigen gemischen willen da lassen.
Bad. Wb.
1, 7b
.3.
›(von einer Unterlage) abfallen, sich lösen‹.Bedeutungsverwandte:
abkommen
Belegblock:
Ott-Voigtländer, Rezeptar
209v, 5
(Hs. ˹nalem.
, um 1400
˺): so vert / das har dar ab.
4.
›niederfahren, sich abwärts bewegen‹.Belegblock:
Jaspers, St. v. Landskron. Hymelstrasz
170v, 25
(Augsb.
1484
): Cristus vnser herr vnd aingeporner sun gotes ist abgefaren zů den hellen.
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 197, 3
(Köln
1582
): Er wirt abfaren in die welt, | Wie sich ein regen geusset.
Ebd.
1, 207, 2
; Wrede, Aköln. Sprachsch.
14b
.5.
›jn. aus dem Leben rufen (von Gott gesagt)‹.Belegblock:
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
94, 13
(mslow. inseldt.
, 1610
): Wo fern aber vnśer heiliger Gott ihr das Leben noch weiter friśten, vnd gedachten ihren eheman von diśer welt ehe abfaren śolte.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
14a
; Schwäb. Wb.
1, 23
.6.
›etw. wegfahren, mitnehmen‹.Belegblock:
Mell u. a., Steir. Taid.
131, 12
(m/soobd.
, 17. Jh.
): wa einer eim uf sein pergrecht ein palzer usgrub oder abfür.
7.
›jm. durch Überpflügen der Ackergrenze Land nehmen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abackern
Belegblock:
Bauer/C.
122
.