abergläubig,
abergläubisch,
vereinzelt
abergläublich,
Adj.
›abergläubisch, irrgläubig, falsche Glaubensvorstellungen hegend‹, wie bei
aberglaube
mit unterschiedlicher Anwendung auf das jeweils der Glaubensnorm Widersprechende; zu
aberglaube
.Vorw. obd.; 16. Jh.
Bedeutungsverwandte:
falsch
superstitios
unbegründet
Gegensätze:
recht geistlich
Syntagmen:
a. meinung / sache, a. mittel; j. sein a.
Belegblock:
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
514, 38
(halem.
, 1651
): zu aller superstitionen, versägnereyen und abergleübischen sachen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
114, 38
(halem.
, um 1625
): aus abergläubiger unbegrundter Mainung und falscher Einbildung.
Turmair
4, 1065, 24
(moobd.
, 1522
/33
): Er ist auch in seinem glauben, in der êrung der alten götter [...] mêr aberglaubig dan recht geistlich gewesen.
Henisch
7
(Augsb.
1616
): Aberglaubische mittel mit segen / zeichen vñ der gleichen soll man nicht brauchen.
Dasypodius
287r
; Schöpper
16a
; Maaler
2r
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
5a
; Dietz, Wb. Luther
1, 12a
; Winkler, Flugschr.
1975, 80
.