abergläubig,
abergläubisch,
vereinzelt
abergläublich,
Adj.
›abergläubisch, irrgläubig, falsche Glaubensvorstellungen hegend‹, wie bei
aberglaube
mit unterschiedlicher Anwendung auf das jeweils der Glaubensnorm Widersprechende;
zu
aberglaube
.
Vorw. obd.; 16. Jh.
Bedeutungsverwandte:
falsch
,
superstitios
,
unbegründet
.
Gegensätze:
recht geistlich
.
Syntagmen:
a. meinung / sache, a. mittel; j. sein a.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
514, 38
(
halem.
,
1651
):
zu aller superstitionen, versägnereyen und abergleübischen sachen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
114, 38
(
halem.
,
um 1625
):
aus abergläubiger unbegrundter Mainung und falscher Einbildung.
Turmair
4, 1065, 24
(
moobd.
,
1522
/
33
):
Er ist auch in seinem glauben, in der êrung der alten götter [...] mêr aberglaubig dan recht geistlich gewesen.
Henisch
7
(
Augsb.
1616
):
Aberglaubische mittel mit segen / zeichen vñ der gleichen soll man nicht brauchen.
Dasypodius
287r
;
Schöpper
16a
;
Maaler
2r
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
5a
;
Dietz, Wb. Luther
1, 12a
;
Winkler, Flugschr.
1975, 80
.