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Stand 02.03.2024 04:38
abbilligen,
V.
›jm. etw. absprechen, aberkennen‹; zu
billichen
(V.).
Gegensätze:
zubilligen
.
Belegblock:
Opel, Spittendorf
249, 18
(
osächs.
,
um 1480
):
was uns dann zu- oder abegebilliget wurde.