abbilligen,
V.
›jm. etw. absprechen, aberkennen‹; zu
billichen
(V.).
Gegensätze:
zubilligen
.

Belegblock:

Opel, Spittendorf
249, 18
(
osächs.
,
um 1480
):
was uns dann zu- oder abegebilliget wurde.