abbekläuen,
V.
›jm. etw. (gleichsam mit den Klauen) entreißen‹; wohl eine Gelegenheitsbildung in einem Wortspiel mit
klaue
; zu
bekläuen
.Belegblock:
Bächtold, H. Salat
278, 24
(halem.
, 1536
): einen röubischen clawen: gezuckt und entwert, becläwt jeder dem andern ab, was man z’wegen bringen mag.