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Stand 09.08.2018 02:17
abbegeben,
V., unr. abl.
›sich weg begeben, einen Ort verlassen‹.
Belegblock:
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
2, 387, 23
(
Frankf.
1602
):
zu Paris [...] bin ich, so lang mir daselbst mir nit wider abzubegeben gebüret, wirdig geachtet.