ab|erstehen,
V.,
unr.1.
›aufgehoben, abgeschafft werden (z. B. von Zöllen)‹; mit pejorativem aber-
; zu
erstehen
3.Gegensätze:
auferstehen
Belegblock:
Koller, Ref. Siegmunds
262, 3
(Hs. N, 3. V. 15. Jh.
): Ein yglich zoll soll von funff jaren zü funff jarenn ersucht werden, ob er uff oder ab ersten moge.
2.
›etw. von jm. erstehen‹; zu
erstehen
2.Belegblock:
Rwb
1, 55
.