ärgern,
V.
1.
›etw. (Sachen) im Wert beeinträchtigen, mindern, verschlechtern, verwahrlosen lassen, verderben; (Rechte) beeinträchtigen‹;
sich ärgern
: ›an Wert verlieren‹;
vgl.
arg
(Adj.) 1.
Bedeutungsverwandte:
beschädigen
 1,
mindern
 2,
niedern
 2,
ringern
 3,
schwächen
; vgl.
abbiegen
 2,
anbrechen
 4.
Gegensätze:
bessern
 1 (mehrmals).
Syntagmen:
das haus / gut / geld / pfand / vieh / pferd, den bestand / wald / wein / zins, die habe / münze ä.
Wortbildungen
ungeärgert
(dazu Synt.:
jm. mel ungeärgert antworten
).

Belegblock:

Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
359
(
schles. inseldt.
,
1466
):
Staffin Wberman [...] hot Jockisch Vbermann dÿ macht gegabin [...], ym nicht argern sunder czw beszern.
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
112, 32
(
Bamb.
1507
):
wo dieselbig hab [...] abging oder geergert wurde, solchen abgangk oder ergernuss [...] zu erstatten.
Henisch
103
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 201
;
Pfälz. Wb.
1, 324
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
16
;
Schwäb. Wb.
1, 311
;
Schweiz. Id.
1, 446
;
Schmeller/F.
1, 141
;
Rwb
1, 813
;
Trübner, Dt. Wb.
1, 121/22
;
Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 96
.
2.
›an jm./etw. Anstoß nehmen‹;
vgl.
arg
(Adj.) 2; 4; 5.
Syntagmen:
refl.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Mt. 11, 6
(
Wittenb.
1545
):
selig ist / der sich nicht an Mir ergert.
Ebd.
Mt. 26, 33
:
Wenn sie auch alle sich an dir ergerten, So wil ich doch mich nimer mehr ergern.
3.
›jm. Veranlassung zur Sünde geben; in Sünde verfallen‹;
vgl.
arg
(Adj.) 8,
argen
 3.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
3. Mose 4, 3
(
Wittenb.
1545
):
Nemlich / so ein Priester der gesalbet ist / sündigen würde / das er das Volck ergert.
Ebd.
Mt. 5, 29
:
Ergert dich aber dein rechts Auge / So reis es aus [...]. Ergert dich deine rechte Hand / So haw sie abe / vnd wirff sie von dir.
Ebd.
Mt. 18, 6
:
Wer aber ergert dieser Geringsten einen / die an mich gleuben.
Trübner, Dt. Wb.
1, 121/22
.