ärgern,
V.
1.
›etw. (Sachen) im Wert beeinträchtigen, mindern, verschlechtern, verwahrlosen lassen, verderben; (Rechte) beeinträchtigen‹; sich ärgern
: ›an Wert verlieren‹; vgl.
arg
(Adj.) 1.Bedeutungsverwandte:
beschädigen
mindern
niedern
ringern
schwächen
abbiegen
anbrechen
Gegensätze:
bessern
Syntagmen:
das haus / gut / geld / pfand / vieh / pferd, den bestand / wald / wein / zins, die habe / münze ä.
Wortbildungen
ungeärgert
jm. mel ungeärgert antworten
).Belegblock:
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
359
(schles. inseldt.
, 1466
): Staffin Wberman [...] hot Jockisch Vbermann dÿ macht gegabin [...], ym nicht argern sunder czw beszern.
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
112, 32
(Bamb.
1507
): wo dieselbig hab [...] abging oder geergert wurde, solchen abgangk oder ergernuss [...] zu erstatten.
Henisch
103
; Preuss. Wb. (Z)
1, 201
; Pfälz. Wb.
1, 324
; Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
16
; Schwäb. Wb.
1, 311
; Schweiz. Id.
1, 446
; Schmeller/F.
1, 141
; Rwb
1, 813
; Trübner, Dt. Wb.
1, 121/22
; Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 96
.2.
›an jm./etw. Anstoß nehmen‹; vgl.
arg
(Adj.) 2; 4; 5.Syntagmen:
refl.Belegblock:
Luther. Hl. Schrifft.
Mt. 11, 6
(Wittenb.
1545
): selig ist / der sich nicht an Mir ergert.
Ebd.
Mt. 26, 33
: Wenn sie auch alle sich an dir ergerten, So wil ich doch mich nimer mehr ergern.
3.
›jm. Veranlassung zur Sünde geben; in Sünde verfallen‹; vgl.
arg
(Adj.) 8, argen
3.Belegblock:
Luther. Hl. Schrifft.
3. Mose 4, 3
(Wittenb.
1545
): Nemlich / so ein Priester der gesalbet ist / sündigen würde / das er das Volck ergert.
Ebd.
Mt. 5, 29
: Ergert dich aber dein rechts Auge / So reis es aus [...]. Ergert dich deine rechte Hand / So haw sie abe / vnd wirff sie von dir.
Ebd.
Mt. 18, 6
: Wer aber ergert dieser Geringsten einen / die an mich gleuben.
Trübner, Dt. Wb.
1, 121/22
.